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Ärztlicher
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Arztausweis

Verlängerung des Arztausweis - keine Verlängerung der alten  Arztausweise mehr möglich

Die blauen "alten" Arztausweise, die in Bayern ausgestellt wurden, können nicht mehr verlängert werden. Die noch gültigen Arztausweise dürfen jedoch bis zu deren Ablauf weiterhin benutzt werden.
Jeder Arztausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist nach Aufforderung zurückzugeben. Der Verlust von Arztausweisen ist unverzüglich dem zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzuzeigen. Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren, wie andere Personaldokumente. Verloren gegangene Arztausweise werden dann für ungültig erklärt.

Beantragung eines nichtelektronischen Arztausweises

Auf Wunsch wird Ihnen ein kostenfreier nichtelektronischer Arztausweis über die Bayerische Landesärztekammer ausgestellt:  Dazu bitten wir Sie, sich auf der Homepage der  BLÄK mit Ihren Zugangsdaten einzuloggen. Fehlen Ihnen die Zugangsdaten, bitte mit der BLÄK unter info@blaek.de oder Telefonnummer 089-4147-0 in Verbindung zu setzen.

https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm

Hinweis bei Erstanmeldung: Falls Sie sich das erste Mal bei einer Ärztekammer angemeldet haben, warten Sie bitte auf die Zusendung Ihrer Einloggdaten im Begrüßungsschreiben durch die Bayerische Landesärztekammer.

Die Ausstellung des nicht-elek­tro­ni­schen Arztausweises ist gebührenfrei.

Verlieren Sie Ihren Ausweis oder wird dieser gestohlen, sind Sie verpflichtet den Verlust beim zuständigen Kreisverband oder Landesärztekammer zu melden.

Der Arztausweis wird weder automatisch  verschickt, noch ist es Pflicht, ihn zu besitzen. Wer ihn braucht, muss ihn bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragen. Jeder, der ein Medizinstudium abgeschlossen hat und approbierter Arzt ist, darf den Antrag stellen. Er dient überall als Nachweis, dass der Inhaber wirklich Arzt ist. Das ist u. U. notwendig im Ausland, am Unfallort und vor allem in der Apotheke. Der Arztausweis berechtigt dazu, fast alle rezeptpflichtigen Medikamente (mit Ausnahme von Betäubungsmitteln) zu erwerben.

Bitte beachten Sie:
Der Ausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder nach Aufforderung zurückzugeben. Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich dem zuständigen Kreisverband oder der Ärztekammer anzuzeigen. Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren, wie andere Personaldokumente. Verloren gegangene Arztausweise werden dann für ungültig erklärt.

Kostenpflichtiger Elektronischer Ausweis

Den kosten­pflich­ti­gen elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis (eHBA) können Sie ebenfalls im Meine-BLÄK-Portal bean­tra­gen.