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Ärztlicher
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Accordion Box 3

Meldeordnung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Anlässlich der Änderungen der Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) weisen
die Meldestellen – zuständiger ärztlicher Kreisverband oder ärztlicher Bezirksverband – in
Bayern darauf hin, dass sich die Rechtslage bezüglich der Meldepflicht für die Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten geändert hat. Laut § 5 (f) der Meldeordnung der BLÄK hat ein Arzt der für ihn zuständigen Meldestelle künftig anzuzeigen, „in welcher Facharzt- und/oder
Schwerpunktkompetenz bzw. in welcher Zusatzweiterbildung und in welcher Abteilung er sich in
Weiterbildung befindet sowie der Wechsel der Abteilung innerhalb einer Institution“.