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München. 6. Oktober 2020
„Bei der Ausstellung ärztlicher Atteste müssen Ärztinnen
und Ärzte gemäß § 25 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns mit der
notwendigen Sorgfalt verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung
aussprechen“, darauf weist Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK), im Vorfeld des 79. Bayerischen Ärztetages
hin. Ein Attest könne nur aus der unmittelbaren Kenntnis der gesundheitlichen
Situation des Patienten erstellt werden. Deshalb seien eine gründliche
Anamnese und eine körperliche Untersuchung entsprechend den medizinisch-fachlichen
Standards notwendig. „Wer ohne die notwendige Sorgfalt oder gar nur aus
Gefälligkeit ein Attest ausstellt, verstößt nicht nur gegen die Berufsordnung,
sondern macht sich unter Umständen auch strafbar – mit allen Konsequenzen“,
erklärt Quitterer.
In der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6.
BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 ist in § 1 Abs. 2 Nr. 2 festgelegt,
dass Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, von der Trageverpflichtung
befreit sind. Für die erforderliche Glaubhaftmachung ist ein formloses
ärztliches Zeugnis hilfreich, aber nicht zwingend vorgegeben.
Nach Auffassung des BLÄK-Präsidenten sollten Ärztinnen und Ärzte, die die
infektiologische Sinnhaftigkeit einer MNB in Frage stellen, nicht den
weitgehend gesellschaftlichen Konsens über das Tragen von MNB, die Empfehlungen
des Robert Koch-Instituts und nicht zuletzt die Grundsatzentscheidung des
Verordnungsgebers ignorieren. Atteste über die Unzumutbarkeit des
Tragens einer MNB sollten nur ausgestellt werden, wenn schwerwiegende medizinische
Gründe vorliegen. Der Arzt dient laut § 1 der Bundesärzteordnung
nicht nur der Gesundheit des einzelnen Menschen, sondern auch der Gesundheit
des gesamten Volkes.
Über einen entsprechenden Leitantrag des BLÄK-Präsidiums zum sorgfältigen und abwägenden Vorgehen bei Attesten zur Befreiung von der MNB wird auf dem Bayerischen Ärztetag 2020 abgestimmt.
Pressestelle