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23.03.2017 Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer - Ärzte machen Fehler – und lernen aus ihnen
Pressemeldung der Bundesärztekammer

Berlin, 23.03.2017 - „Fehler passieren, auch in der Medizin. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering.“ Das
sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen derBundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016 in Berlin. „Wir wollen nichts bagatellisieren. Hinter jedem Fehler können schwere
menschliche Schicksale stehen. Wir müssen die Risiken in der Medizin aber richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es überhaupt keinen Grund. Beides schadet der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur in der Medizin“, so Crusius.
Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015
um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die Zahl derBehandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen
auf fast 19,8 Millionen Fälle. „Gemessen daran liegt die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich“, so Crusius.
„Die Daten der Ärztekammern sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen“, betonte Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern, bei der Präsentation der Behandlungsfehlerstatistik.
So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2016 bundesweit insgesamt 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.215). Es lag in 2.245 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.132). Davon wurde in 1.845 Fällen ein
Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten
Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler /
Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
„Auch wenn diese Daten nicht das gesamte Behandlungsgeschehen abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention betreiben“, betonte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Ärztlicher Vorsitzender der Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Schaffartzik erläuterte, wie das Thema Patientensicherheit und Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag gelebt wird. „Die Medizin
in Deutschland ist hochinnovativ. Das gilt nicht nur für Diagnostik und Therapie, sondern auch für den Bereich der Fehlerprävention und Qualitätssicherung. Checklisten, Qualitätszirkel, Peer-Reviews
- aber auch Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sind dafür nur einige Beispiele“, so Schaffartzik.

Wenn dennoch ein Fehler passiert, können sich Patientinnen und Patienten an die Gutachter-kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Dort sind hochqualifizierte
Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag. Das Gutachten sowie die abschließende
Bewertung sind für Patienten kostenfrei.
Weitere Informationen zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie zur  Behandlungsfehlerstatistik können im Internet unter
http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/ abgerufen werden.

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