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Ärztlicher
Kreisverband
Erlangen

Körperschaft des
öffentlichen Rechts

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Über den AEKV Erlangen / Erlangen-Höchstadt

Der Ärztliche Kreisverband Erlangen untersteht der Bayerischen Landesärztekammer, als auch der Regierung von Mittelfranken.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist unser Zuständigkeitsbereich  Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt. Wir sind zusammen mit der Bayerischen Landesärztekammer und dem Bezirksverband Mittelfranken ein Organ der ärztlichen Selbstverwaltung.

Unsere gesetzlichen Aufgaben sind im Heilberufskammergesetz und in der Satzung geregelt.

Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, die in unserem Zuständigkeitsbereich arbeiten – oder wohnen (falls sie nicht ärztlich tätig sein sollten), sind  Pflichtmitglieder  im Kreisverband.

Unsere Verwaltungstätigkeiten finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, deren Höhe auf der Delegiertenversammlung festgelegt werden. Die Mitgliederbeiträge werden über die Bayerische Landesärztekammer eingezogen. Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung.

Ab 1. 1. 2020 gilt folgende:  Beitragsordnung